Kirmesfieber

Allgemeines & Sonstiges => Sammeln und Seltenes => Thema gestartet von: kirmesfieber am 03. September 2013, 11:41:45

Titel: Hinweis zu gewerblichen Angeboten
Beitrag von: kirmesfieber am 03. September 2013, 11:41:45
Gewerbliche Angebote sind als solche zu kennzeichnen.
Es muss auch das UWG beachtet werden.
Auszüge können hier http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/ (http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/irrefuehrendewerbung/) eingesehen werden.